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Die Besteuerung von Kreditinstituten konfrontiert den Steuerpraktiker seit je her mit zahlreichen Besonderheiten und Spezialfragen: Die Geschäftstätigkeit der Institute ist sehr spezifisch und die besonderen regulatorischen Rahmenbedingungen sind zu beachten. Aufgrund zahlreicher neuer gesetzlicher Vorschriften, höchstrichterlicher Entscheidungen und aktueller Verwaltungsanweisungen befindet sich die Besteuerung von Kreditinstituten zudem in einem ständigen Wandel. Aufgrund der ausgeprägten Internationalisierung des Geschäftsbereichs spielen Fragen des internationalen Steuerrechts eine zunehmend wichtigere Rolle.
Die für die Besteuerung von Kreditinstituten relevanten Themenbereiche lassen sich unterschiedlich kategorisieren:
Verantworlich für die Bearbeitung von Fragen der Besteuerung von Kreditinstituten ist grundsätzlich die in dem Institut damit beauftragte Einheit. Oftmals ist die Steuerabteilung in Kreditinstituten in einer selbständigen Stabstelle organisiert, die unmittelbar an den zuständigen Vorstand (zumeist der Finanzvorstand) berichtet. Daneben ist eine Einordnung als Unterabteilung des Bereichs "Finanzen/Rechnungswesen" ebenfalls weit verbreitet. In Einzefällen ist auch eine Zuordnung zu einem anderen Bereich (z. B. die Rechtsabteilung) oder eine gesellschaftsrechtliche Lösung (in einer konzerninternen Dienstleistungsgeselslchaft) anzutreffen.
Die Aufgabenstellungen in einer Steuerabteilung eines Kreditinstituts sind vielfältig. Die wichtigsten Bereiche sind die Folgenden:
Die wichtigsten Themengebiete der Besteuerung von Kreditinstituten können wie folgt umschrieben werden:
Steuerliche Gewinnermittlung / Bilanzsteuerrecht:
Körperschaftsteuer
Gewerbesteuer
Umwandlungsteuerrecht
Umsatzsteuer
Kapitalertragsteuer / Zinsabschlagsteuer
Besonderheiten des Internationalen Steuerrechts bei Kreditinstituten
Besonderheiten der steuerlichen Bilanzierung und Besteuerung von besonderen Finanzinstrumenten, insbesondere
DE, Frankfurt am Main
Steuerberater / Partner
Steuerkanzlei Klaus D. Hahne Steuerberatung
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